1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.1

Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie vom CD-DVD Copyservice Gottfried Koch, im Folgenden CDCS genannt, ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen – auch Erklärungen der Geschäftsstellen und Vertreter von CDCS – sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens CDCS rechtsgültig.

 

1.2

Die Angebote von CDCS sind in Bezug auf Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen usw. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch CDCS als abgeschlossen.

 

1.3

Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung der Ansprüche CDCS, so ist CDCS berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen und weitere Auslieferungen einzustellen. Wird dies vom Auftraggeber abgelehnt, kann CDCS unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.

 

1.4

Der Auftraggeber stellt CDCS die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen wie z. B. Daten, Vervielfältigungsvorlagen, Druckfilme, Datenträger etc. kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen, während diese sich im Besitz der Firma CDCS befinden, haftet CDCS maximal in Höhe der Materialkosten für ein neues Duplikat. Daten werden kostenlos vom Kunden neu zur Verfügung gestellt. CDCS ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Unterlagen verpflichtet. Einer aus fehlerhaften, vom Kunden angelieferten Unterlagen sich ergebende mangelhaften Ausführung begründen keine Gewährleistungsansprüche für den Kunden. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Werkzeuge und Materialien (z. B. Glassmaster, Stamper etc.) verbleiben im Eigentum von CDCS, und zwar auch dann, wenn der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.

 

1.5

CDCS ist nicht verpflichtet, Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach werden die bei CDCS lagernden Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet. Der Auftraggeber kann jedoch vor Ablauf der vorgegebenen Frist die Rückgabe der von ihm eingereichten Produktionsunterlagen auf seine Kosten verlangen. CDCS haftet auch nicht länger als 6 Monate, gerechnet ab Eingang oder Herstellung derselben, für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen (Glassmastern und Stampern).

 

1.6

Technisch bedingte Farbabweichungen beim CD-Aufdruck oder bei Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keine Wertminderung dar. Farbweichungen können überhaupt nur dann angemängelt werden, wenn eine unserer Spezifikationen entsprechende, druckverbindliche Vorlage mitgeliefert wird.

 

1.7

Schadensersatzforderungen des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn CDCS grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. CDCS haftet nicht für etwaige Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch einen Auftrag entstehen.

 

1.8

Verbindlich für CDCS sind immer die unter www.cd-dvd-copysevice.de hinterlegten, aktuellen Spezifikationen, die auf Nachfrage von CDCS übermittelt werden können. Vorhergehende Spezifikationen verlieren mit Veröffentlichung neuer Spezifikationen die Gültigkeit.

 

 

 

2.

Lieferbedingungen

 

2.1

Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Versandbereitschaft, frühestens jedoch ab Eingang sämtlicher kundenseitig beizustellender Produktionsunterlagen in den Spezifikationen entsprechender und durch CDCS weiterverarbeitbarer Form. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die nicht von CDCS zu vertreten sind, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft bei CDCS. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von CDCS überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.

 

2.2

Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie z. B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, die durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o. ä. entstehen, berechtigen CDCS, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Besteller keinerlei Ansprüche gegenüber CDCS geltend machen.

 

 

 

 

3.

Preise und Versand

 

3.1

Die von CDCS angegebenen gültigen Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung des Belegs geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind unfrei.

 

3.2

CDCS ist aus produktionsbedingten Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, wobei die gelieferte Menge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

 

3.3

Der Versand erfolgt nach Wahl von CDCS ab Werk auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eigene Transportmittel eingesetzt werden.

 

 

 

 

4.

Zahlungen

 

4.1

Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch CDCS gültig. Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist CDCS berechtigt, Zinsen in Höhe der von Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen. Weist CDCS höhere Zinsen nach, so ist CDCS berechtigt, diese zu berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleiben vorbehalten.

 

4.2

Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung von CDCS für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.

 

4.3

CDCS behält sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen bis zu zwei Drittel der entstehenden Rechnungskosten als Anzahlung zu verlangen.

 

 

 

 

5.

Reklamation und Mängel

 

5.1

Mängel sind CDCS nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Mängel sowie Zusendung entsprechender Muster in ausreichender Stückzahl anzuzeigen. Ware, die nach Versand durch CDCS, be- oder verarbeitet oder vom Kunden weiterverkauft worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Lässt der Kunde die Ware bei CDCS auf Lager nehmen, so sind Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung, die CDCS über die Ware gestellt hat, anzuzeigen. CDCS ist verpflichtet, in diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware innerhalb dieser Fristen zu geben. Nach Ablauf der Fristen angezeigte Mängel und Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

5.2

Mängel und Lieferverzüge, die aus nicht von CDCS zu vertretenden Gründen, z. B. nicht den Spezifikationen entsprechende Produktionsunterlagen, entstehen, werden nicht anerkannt.

 

5.3

Bei frist- und formgerechter und berechtigter Beanstandung hat CDCS nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift, zur Nachbesserung oder sich mit einer teilweisen Gutschrift einverstanden zu erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CDCS die beanstandete Ware innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen.

 

5.4

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch CDCS ein.

 

5.5

Bei Sonderposten oder Restposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl beschränkt sich dieses darauf, dass Ausschussware geliefert sei.

 

5.6

Rücksendungen nachweislich von CDCS gelieferter Ware dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von CDCS erfolgen und werden nur mit einem von CDCS zur Verfügung gestellten Rücklieferschein angenommen.

 

 

 

 

6.

Eigentumsvorbehalt

 

6.1

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, hierzu gehören auch bedingte Forderungen, bleiben die verkauften Waren Eigentum von CDCS. Der Kunde willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, dass CDCS bei Verzug des Kunden jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügung des Kunden zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht.

 

6.2

Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.

 

6.3

Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt ausdrücklich sämtliche sich aus dem Verkauf ergebenden Ansprüche vollständig und unwiderruflich an CDCS ab.

 

 

 

 

7.

Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

 

7.1

Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz des Kunden ist CDCS berechtigt, die noch in seinem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

 

 

 

 

8.

Warenkennzeichnung, Urheberrechte, Haftung

 

8.1

Jede Veränderung der von CDCS gelieferten Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen CDCS geltend gemacht werden, ist CDCS davon freizustellen.

 

8.2

Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export der von CDCS gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. CDCS lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

 

8.3

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bei CDCS in Auftrag gegebenen Artikel in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzlichen Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen CDCS erhoben werden oder Verfahren gegen CDCS eingeleitet werden, ist CDCS von diesen Ansprüchen bzw. den daraus entstehenden Kosten freizustellen.

 

8.4

Auf Verlangen von CDCS ist der Kunde verpflichtet, Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung der bei CDCS in Auftrag gegebenen Ware unverzüglich zu erbringen. Dies schließt ausdrücklich alle Leistungsschutzrechte, Vervielfältigungsrechte und Lizenzrechte ein. Der Kunde stellt CDCS schon jetzt von allen Kosten und Ansprüchen, die sich aus Verstößen gegen oben genannte Rechte ergeben, frei.

 

8.5

Bei offensichtlichen Verstößen gegen Ge- und Verbote wie unter 8. aufgelistet, ist CDCS berechtigt, die Auftragsannahme und -ausführung zu verweigern, entsprechend zuständige Stellen zu informieren und vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sicherzustellen.

 

 

 

 

9.

Abwehrklausel

 

9.1

Den obigen Bedingungen widersprechende oder ergänzende AGB´s des
Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Kunde den Auftrag
unter Hinweis auf seine AGB´s erteilt. Anderes gilt nur, wenn CDCS die
AGB´s des Kunden ausdrücklich akzeptiert.

 

 

 

 

10.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

10.1

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers gegen CDCS, ist das für 22397 Hamburg zuständige Amts- bzw. Landgericht.